In diesem Beitrag möchten wir auf das korrekte Kennzeichnen von Leitungen und Zugentlastungen eingehen.
Die Kennzeichnung von Leitungen ist nicht nur ein Schönheitsfaktor, sondern auch in der Norm fertgelegt. Außerdem hilft eine ordentliche Beschriftung bei einer möglichen Fehlersuche oder Umbauarbeiten enorm und ist daher später zeitsparend.
Auszug aus der Norm ÖVE E 8101:
Auch die Zugentlastung ist ein wichtiges Thema. Von den SchuKo – Steckern kennt man es. Der Schutzleiter muss länger sein, als alle anderen Leiter, da im Ernstfall der Schutzleiter als letzter abgezogen werden muss. Dies gilt auch für sonstige Geräte und auch für den Verteiler. Bei Stockklemmen ist das durch den vorgesetzten PE-Anschluss gegeben.
Die Zugentlastung darf nicht durch festbinden am jeweiligen Gerät erfolgen.
Auch die Zugentlastung durch verknoten der Leitung ist nicht zulässig, da der Biegeradius der Leitung nicht eingehalten wird.
Auszug aus der Norm ÖVE E 8101:
Zugentlastungen sollten im Verteiler immer über die montierte Polankerschien mit Polankerschellen in der richtigen Größe und mit einer Gegenwanne entlastet werden.
Viele Geräte bieten auch die Möglichkeit einer direkten Zugentlastung, wie beispielsweise bei SchuKo-Steckern. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die verwendete Leitung nicht zu dick oder dünn ist.
Beschriftungen von Adern können in verschiedenen Formen ausgeführt werden, bzw. dokumentiert werden.
Für die Beschriftung von Leitungen eignen sich Kabelmarker (Beschriftungsfeld mit Kabelbinder) besonders gut. Eine dauerhafte Beschriftung muss in jedem Fall gegeben sein.
Werden Aderleitungen an eine nummerierte Klemme angeschlossen, so reicht es, wenn diese Ader im Plan vermerkt ist.
Für nicht eindeutig zuordenbare Adern empfiehlt sich eine Aderkennzeichnung. Diese gibt es von verschiedenen Herstellern und wird auf die Ader aufgeschoben, oder aufgeclipst.