Photovoltaikanlagen werden durch sinkende Anschaffungspreise immer beliebter. Daher steigt auch die Anzahl an großen PV-Anlagen über 30kVA.
Bei diesen Anlagen gibt es aber eine Besonderheit, die zu beachten ist.
Übersteigt die Einspeiseleistung 30kVA, so muss eine sogenannte Netzentkupplung verbaut werden.
Die Entkupplungsstelle besteht aus zwei in Serie geschalteten Schütz und einem Überwachungsgerät. Die beiden Schütz sind als Redundanz, damit die Anlage sicher vom Netz genommen werden kann, auch wenn ein Schütz kleben bleibt.
Das Überwachungsgerät überwacht das Netz, um bei einem Ausfall die PV-Anlage wegzuschalten, da sonst durch die hohe Einspeiseleistung weiter eingespeist wird.
![Bild zeigt das Schema eines NA-Schutzes](https://zenz-verteilerbau.at/wp-content/uploads/2023/05/unbenannt1.webp)
![Bild zeigt ein Schema für mehrere PV-Anlagen](https://zenz-verteilerbau.at/wp-content/uploads/2023/05/unbenannt-1024x419.webp)
Auszug aus der TOR-Norm
![Bild zeigt einen Textausschnitt aus einer Norm](https://zenz-verteilerbau.at/wp-content/uploads/2023/05/unbenannt22.webp)
Verteileranlage mit Entkupplungsstelle
In der Steiermark gibt der Energieversorger Energie Steiermark eine kleine Auswahl an Geräten vor, die in diesem Netz zulässig sind.