Zuleitung Lift

In diesem Beitrag möchten wir auf die Versorgung von Liftanlagen eingehen.
Dazu konnte man in der 2019 veröffentlichten OVE EN8101 nur wenig finden.
Die OVE Richtlinie R 2000-7-7N95-08-01 ergänzt diese Lücke nun.

Liftanlagen

Prinzipiell unterscheidet man zwischen Lastenaufzüge und Personenaufzüge.
Eine spezielle Form stellen hierbei Feuerwehr-Aufzüge dar.
Diese werden in der ÖNORM EN 81-72, TRVB 150 S sowie OVE Richtlinie R 12-2 extra behandelt.
In diesem Blog möchten wir speziell auf die OVE Richtlinie R 2000-7-7N95-08-01 eingehen.

Verschiedene Versorgungsleitungen:

Man unterscheidet zwischen folgenden Versorgungsleitungen:

a) Stromversorgung für den Aufzug / Steuerung

Die Zuleitung für die Liftanlage muss als eigene Leitung geführt sein.
Dabei muss die Zuleitung aus einem Teil der elektrischen Anlage kommen, der für Laien unzugänglich ist. (zB. NSHV-Raum)

Mit dieser Zuleitung dürfen mehrere Liftanlagen versorgt werden, ausgenommen sind jedoch Feuerwehraufzüge.

Im Anschlussbereich der Liftanlage muss die Zuleitung mit einer Überlänge (Leitungsreserve) angeschlossen werden.

 

b) Stromversorgung für die Fahrkorbbeleuchtung, Belüftung und die Steckdose am Fahrkorbdach (Zusatzschutz beachten!)
Diese Zuleitung darf von der Hauptzuleitung des Aufzuges (a) abgezweigt werden.
Alternativ kann eine eigene Zuleitung von einem Teil der elektrischen Anlage kommen, der für Laien unzugänglich ist. (zB. NSHV-Raum)
Dabei sind entsprechende Überlängen (Leitungsreserven) vorzusehen.

 

c) Stromversorgung für die Aufzugsschachtbeleuchtung

d) Stromversorgung für Steckdosen im Aufzugsschacht

e) Stromversorgung für die Beleuchtung im Triebwerksraum / Rollenraum

f) Stromversorgung für Steckdosen im Triebwerksraum / Rollenraum
Die Zuleitungen c – f sind jeweils als eigener Stromkreis zu führen und von elektrotechnischen Laien zugänglich und bedienbar.
(zB. Allgemeinverteiler, Zählerverteiler)

Auch hier sind entsprechende Überlängen (Leitungsreserven) vorzusehen.
Die Norm empfiehlt hier den Einsatz von LS/FI-Schaltern.

g) Schutzpotentialausgleich in der Schachtgrube
Der Aufzug ist in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen (zB. Führungsschienen)

 

Unterverteiler

Ein Unterverteiler ist notwendig, wenn auf Grund von Leitungslängen eine Querschnittreduktion notwendig ist, oder eine gemeinsame Zuleitung vorhanden ist.
Dieser Verteiler ist im Triebwerksraum im Eingangsbereich zu platzieren, sofern vorhanden.

Spannungsabfall

Der Spannungsabfall ab der Hauptverteilung darf bei gleichzeitigem Anfahren aller Antriebe 3% nicht überschreiten.

Abschaltmöglichkeit bei Instandsetzungsarbeiten

Die Zuleitungen sind so zu sichern, dass ein Abschalten möglich ist. (zB. Sicherungs-Lasttrennschalter.
Achtung: Bei Wartungsarbeiten immer zuerst den Hauptschalter des Liftes abschalten, um eine mögliche Evakuierungsfahrt zu verhindern.

Leitungswege durch Aufzugsschächte

In Aufzugsschächten sind nur Leitungen erlaubt, die für den Betrieb des Aufzuges notwendig sind.

Montage der Zuleitungssicherungen im Laienbedienbaren Bereich:

Die Montage ist möglich, jedoch müssen die Sicherungen auffällig gekennzeichnet und zusätzlich verplombt werden.

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