Bei den derzeit neu herausgegebenen Normen verliert man schnell mal den Überblick.
Daher möchten wir hier einen kurzen Überblick zum Thema Normen im Verteilerbau geben.
Einerseits haben wir für den Verteilerbau die ÖVE/ÖNORM EN61439 für Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen als Grundlage, die als anerkannte Regel der Technik gilt.
Andererseits haben wir die gesetzlich Verbindliche ÖVE/ÖNORM E 8001-2-30 für nicht fabriksfertige Schaltanlagen und Verteiler.
Im Vorwort der ÖVE E 8101 auf Seite 3, bzw. auf Seite 5, Vermerk d steht, dass die ÖVE/ÖNORM E 8001-2-30 durch die ÖVE/ÖNORM EN 61439, ausgenommen dem Abschnitt Aufstellung, ersetzt wurde.
Dazu haben wir Herrn Eur.Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx die Frage gestellt, ob daher für Verteiler die EN61439 als grundlegende Norm gilt und die ÖVE/ÖNORM E 8001-2-30 faktisch ungültig ist.
Zitat von Eur.Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx:
Da die „neue Elektrotechnikverordnung“ noch nicht in Kraft getreten ist und wir auch nicht wissen, ob es irgendwelche Übergangsfristen für die E 8001 oder von Teilen davon (?) geben wird, ist es derzeit (aus der Sicht des gesetzlichen Anforderungen) auch noch möglich nach der E 8001-2-30 vorzugehen. Aus technischer Sicht gibt es in der E 8001-2-30 ja keine (wirklichen) Mängel, wenn sie wirklich, vollständig angewandt wird (Stichwort: unter anderem E 8001-2-30, Abschnitt 4.6 „Erwärmung und Verlustleistung“). In einigen Punkten ist sie sogar technisch „strenger“ als die EN 61439.
Doch was ist nun zu beachten, wenn man einen Verteiler -gebaut nach der Norm ÖVE/EN61439- hat?
Der Hersteller des Verteilers liefert mit dem Verteiler ein CE-Konformitätserklärung mit.
Damit darf der Elektrotechniker auf der Baustelle den Verteiler nicht mehr verändern, ohne dass diese CE-Konformitätserklärung erlischt. Der Elektrotechniker müsste den Verteiler nach einer Veränderung neu berechnen und selbst eine CE-Konformitätserklärung ausstellen.
Die Folgen sind daher, dass bereits im Vorhinein genau geplant werden muss, wie der Verteiler später auszusehen hat. Es sollte auch genügen Reserve eingeplant werden.
Ein Augenmerk ist auch auf den sogenannten RDF (Reduktionsfaktor) zu legen.
Dieser darf im Regelfall nicht über 0,8 liegen und wird mit dem Nennstrom des Sicherungsabgangs multipliziert.
Dieser Wert darf dann maximal vom Abgang gezogen werden.
Hierzu ein kleines Beispiel:
– RDF = 0,8
– Abgangssicherung = 13A
– Es darf hier ein maximaler Strom von 10,4A fließen (13A * 0,8)
Dieser RDF dient dazu, dass die Verlustleistung, die im Verteiler entsteht, nicht zu hoch wird und der Verteiler zu warm wird.