In einer früheren Fachinformation wurde festgelegt, dass ein Lichtschalter mit 13A abgesichert werden darf, obwohl er nur für 10A geeignet ist.
Das kam daher, dass oft Lichtstromkreise und Steckdosenkreise zusammen gesichert wurden.
Durch die neue Norm ÖVE E 8101 Ausgabe 2019.01-01 Punkt 512.1.2 ist das hinfällig. Somit dürfen die jeweiligen Lischtschalter, oder auch Relaiskontakte nicht mehr übersichert werden.
Daher wird es in Zukunft nötig sein, Lichtstromkreise und Steckdosenkreise zu trennen, da Lichtstromkreise meistens nur noch mit 10A -die meisten Lichtschalter können maximal 10A schalten- abgesichert werden dürfen.
Bei Smart-Home Geräten sieht die Lage ähnlich aus. Hier können bekannte Hersteller oft nur 4A oder 6A schalten.
Dafür gibt es auch dementsprechende Leitungsschutzschalter bis zu einem halben Ampere hinunter.
Eine weitere Möglichkeit ist, ein Relais oder Schütz mit höheren Schaltleistungen anzusteuern. Dabei muss die Steuersicherung auch auf den maximalen Schaltstrom abgestimmt sein.
Ein ebenfalls sehr Wichtiger Faktor ist die Art der Last, die am Schaltkontakt angeschlossen ist. Dazu gibt es AC-Klassen. So steht AC1 für rein ohm’sche Verbraucher. Hersteller sollten daher auch immer die maximale Last von Verbraucher, wie LED Leuchtmittel angeben.
Hier ein Beispiel eines EVON-Home Aktors:
Auch der bekannte Herr Eur.Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx bestätigt dies:
In der Welt von Loxone ist dieses Problem auch bekannt, denn hier hört man immer wieder, dass sich Extensions nicht mehr schalten lassen. Wirft man einen Blick in das Datenblatt, so erkennt man, dass die angeblichen 16A Schaltleistung nur bei AC1 gültig sind.
Leider kann man hier keine Angabe für andere Lasten herauslesen:
Eine gute Lösung stellen KNX Geräte sicher, denn diese können oft höhere Leistungen schalten. Die Aktoren kann man per KNX-Bus meistens in ein Smart-Home System einbinden.
Hier ein Beispiel:
Fachinformatin aus dem Jahr 1996 (Nun nicht mehr gültig):