In diesem Blog widmen wir uns der Richtlinie R2000-5-55N02:2022-08-01, die eine Ergänzung zur OVE EN8101 darstellt und aus zeitlichen Gründen nicht eingearbeitet wurde. In dieser kurz gehaltenen Richtlinie werden Ergänzungen zum Aufstellen von Verteileranlagen angegeben.
Mittlerweile wurde die Richtlinie R 2000-5-55N02:2022-08-01 im Bundegesetzblatt 2024_II_329 unter „Verzeichnis der gemäß § 3 Abs. 2 der kundgemachten elektrotechnischen Normen“ veröffentlicht und erhält somit den gleichen Rang wie die OVE E 8101.
Die Punkte haben wir zusammengefasst:
Punkt 55N02.4.2
Dieser Punkt sagt aus, dass Verteileranlagen so gebaut sein müssen, dass diese ihren Umgebungsbedingungen standhalten.
Blogbeitrag: Aufstellort von Verteilern
Auf brandschutztechnische Forderungen muss geachtet werden.
Blogbeitrag: Verteiler im Fluchtwegbereich
Auf Umgebungsbedingungen bzgl. Störlichtbogen muss geachtet werden.
Blogbeitrag: Störlichtbogen in Schaltgerätekombinationen
Erweiterungen und Änderungen dürfen nur in Absprache mit dem Verteilerhersteller durchgeführt werden und müssen dokumentiert werden.
Blogbeitrag: Tauschen und erweitern in Verteileranlagen
Punkt 55N02.4.3
Schutzart und Schlagfestigkeitsklasse (IK-Code) müssen eingehalten werden.
Für laienbedienbare Verteiler gilt:
- IK05 für Innenräume
- IK07 für Freiluftaufstellung
Punkt 55N02.4.4
Der Verteiler muss so aufgestellt werden, dass die Gefährdung von Personen vermieden wird und die Betriebssicherheit gegeben ist.
Punkt 55N02.4.5
Der Basisschutz (gegen direktes Berühren) und der Fehlerschutz (indirektes Berühren) müssen nach dem Aufstellen und Anschließen gegeben sein.
Punkt 55N02.5.1
Verteiler müssen sicher und verwindungsfrei montiert sein.
Punkt 55N02.5.2
Werden Verteiler zwischengelagert bzw. montiert, dürfen keine nachteiligen Umgebungsbedingungen herrschen. (Staub, Feuchtigkeit)
Punkt 55N02.5.3
Verweis auf OVE 8101 Punkt 7-729:
Der Bereiche mit eingeschränkter Zugangsberechtigung gilt auch für Bedienungsgänge und Instandhaltungsgänge von Verteileranlagen
Punkt 55N02.6.1
Die an den Verteiler angeschlossenen Leitungen müssen mit der Verteilerdokumentation übereinstimmen. Bei Abweichungen muss der Plan angepasst werden.
Luft und Kriechstrecken müssen eingehalten werden. (z.B. Anschluss mit Kabelschuhen)
Punkt 55N02.6.2
Kabel müssen so eingeführt werden, dass die Schutzart des Verteilers eingehalten wird.
Punkt 55N02.7.1
Die ordnungsgemäße Ausführung des Aufstellens und Anschließens der
Verteileranlagen muss im Anlagenbuch dokumentiert werden.
Punkt 55N02.7.2
Vorhandene Kennzeichnungen des Herstellers dürfen nicht entfernt werden.
Die Kontaktanschrift des Verantwortlichen für das Aufstellen und Anschließen der Verteileranlage muss im Verteiler angebracht werden.
Punkt 55N02.7.3
Die Verteilerdokumentation muss Angaben zur Wärmeabfuhr und Zugänglichkeit währen des Betriebs beinhalten. Dazu zählt z.B. der Reduktionsfaktor RDF oder auch die maximalen Umgebungsbedingungen. Mit Zugänglichkeit während des Betriebes sind hauptsächlich Wartungsarbeiten bzw. Hinweise zum Berührungsschutz hinter Frontplatten gemeint.