(Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen)
Der Zenz Verteilerbau mit System GmbH, FN 409976g
Hauptstraße 29, 8071 Hausmannstätten
Stand 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Zenz Verteilerbau mit System GmbH (im Folgenden kurz „Zenz“) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren und Werkleistungen von Zenz in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website https://www.zenz-verteilerbau.at/agb/ abrufbar ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Zenz nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Zenz ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Zenz nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Gegenstand des Vertrages sind die unter anderem auf der Website angeführten Leistungen.
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.
Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Zenz. Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenso den Vertragsabschluss.
Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von Zenz aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Zenz als zu Stande gekommen. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.
Ab Abgabe der Bestellung ist der Kunde an seine Kauferklärung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) für Verbraucher bleibt davon unberührt.
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
Alle von Zenz genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Nicht enthalten sind die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
Zenz ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von Zenz angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex bzw. dem Baukostenindex sowie hinsichtlich der Löhne der Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Versandkosten.
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug ist Zenz berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Zenz entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind. Der Kunde verpflichtet sich bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen in der Höhe von € 50,00 für jedes Mahnschreiben von Zenz, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere Verweigerung der Annahme oder Verzug mit Vorleistungen) und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihn zurechenbaren Umstände (Maßnahmen und Vorleistungen) gesorgt, so gehen alle Risiken und Kosten wie zB Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen ortsüblichen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies auch für Teillieferungen.
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht eine Gesamtlieferung vereinbart worden wurde, Teillieferungen anzunehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Anlieferung der Ware zum Kunden vor Montage geht das Risiko des Unterganges (Diebstahl, Naturkatastrophen, Beschädigung etc.) zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware auf den Kunden über.
Zenz haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge des Bestellvorganges, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an Zenz zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch Zenz angemessene Zeit zuvor angekündigt.
Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.
Bei Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von Zenz nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist Zenz berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Lieferungen ins Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.
Verweigert der Kunde die Annahme, so ist Zenz von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall der Verzögerung der Leistung durch Zenz ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt Zenz dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Für B2B-Geschäfte gilt weiters: Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.
Für den Fall, dass der Kunde seiner Verpflichtung zur Abholung der Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Verständigung der Abholbereitschaft nachkommt, verrechnet Zenz eine wöchentliche Lagergebühr in der Höhe von € 50,00 pro Woche.
Pläne, Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Bildaufnahmen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches, die von Zenz bereitgestellt werden oder durch den Beitrag von Zenz entstanden sind, bleiben im geistigen Eigentum von Zenz, sofern dem Kunden nicht ausdrücklich mittels schriftlicher Zustimmung ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Zenz.
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von Zenz.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Im B2B-Bereich gilt Folgendes: Zenz behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so trifft den Kunden die Obliegenheit diese umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Zenz aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung.
Zenz leistet Gewähr dafür, dass die übertragenen Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von Zenz auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien. Werden Helfer vom Kunden bereitgestellt, erstreckt sich die Haftung von Zenz lediglich auf die fachgemäße Arbeit der Arbeiter von Zenz und nicht auf die vom Kunden beigestellten Arbeiter. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Zenz nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.
Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen ein Jahr. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Kunden durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.
Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen Zenz sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen Zenz, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Zenz verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von Zenz iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Zenz mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:
Zenz Verteilerbau mit System GmbH, FN 409976g
Hauptstraße 29, 8071 Hausmannstätten
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Zenz die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Zenz so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.
Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
Zenz Verteilerbau mit System GmbH, FN 409976g
Hauptstraße 29, 8071 Hausmannstätten
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen. Es wird weiters eine Manipulationsgebühr verrechnet. Für die Bearbeitung der Rücksendung steht Zenz eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu und wird diese durch Zenz vom Verkaufspreis in Abzug gebracht.
Die Ware ist in der Originalverpackung in einwandfreiem Zustand samt ordnungsgemäß verpacktem Zubehör (Anleitungen, Garantiekarten, Kabel, etc.) zu retournieren.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Vertragsgegenstand sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
Unternehmerischen Kunden kommt überhaupt kein Rücktrittsrecht zu.
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Zenz macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Zenz automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Erfüllungsort ist der Sitz von Zenz.
Vertragssprache ist Deutsch.
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Zenz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zenz ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Im B2B-Geschäft bedürfen sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Abschließend wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zenz lediglich die Herstellung und Lieferung durchführt. Der Einbau der Verteileranlage bzw. sonstiger Produkte ist nicht Vertragsgegenstand. Weiters verpflichtet sich der Kunde die Planungsgrundlage sorgfältig durchzulesen.
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